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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1978 - GS 1/78   

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https://dejure.org/1978,2636
OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.1978 - GS 1/78 (https://dejure.org/1978,2636)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.07.1978 - GS 1/78 (https://dejure.org/1978,2636)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juli 1978 - GS 1/78 (https://dejure.org/1978,2636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Beiträgen für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen ; Kosten der Oberflächenentwässerung ; Beitragsfähige Kosten für kommunale Entwässerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 557/18

    Äquivalenzprinzip; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Ein beitragsrechtlich-relevanter Vorteil der Allgemeinheit muss dabei über das ideelle Interesse, das an der Vorhaltung jeder öffentlichen Einrichtung besteht, hinausgehen und zumindest ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Messbarkeit aufweisen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.7.1978 - GS 1/78 -, juris, Rn. 9 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 27.5.1987 - 5 UE 245/85 -, juris, Rn. 23).

    Rückschlüsse darauf, dass die Kommunen deshalb bei der Gebührenkalkulation verpflichtet wären, von den ansatzfähigen Kosten einen Gemeindeanteil abzuziehen bzw. - wie das Verwaltungsgericht meint - eine Ermessensentscheidung über die Höhe dieses Anteils zu treffen -, lassen sich daraus indes nicht gewinnen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.7.1978 - GS 1/78 -, juris, Rn.11; so i.E. auch Freese, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 293/16

    Äquivalenzprinzip; Aufrundung; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Ein beitragsrechtlich-relevanter Vorteil der Allgemeinheit muss dabei über das ideelle Interesse, das an der Vorhaltung jeder öffentlichen Einrichtung besteht, hinausgehen und zumindest ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Messbarkeit aufweisen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.7.1978 - GS 1/78 -, juris, Rn. 9 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 27.5.1987 - 5 UE 245/85 -, juris, Rn. 23).

    Rückschlüsse darauf, dass die Kommunen deshalb bei der Gebührenkalkulation verpflichtet wären, von den ansatzfähigen Kosten einen Gemeindeanteil abzuziehen, lassen sich daraus indes nicht gewinnen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 4.7.1978 - GS 1/78 -, juris, Rn.11; so i.E. auch Freese, NdsVBl.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen

    Dies trifft aber nur zu, wenn die Vorteile der Allgemeinheit ebenso einer wirtschaftlichen Bewertung zugänglich sind, wie die Sondervorteile der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 04.07.1978 - GS 1/78 - KStZ 78, 214 = DVBl 80, 74; ferner von Mutius in: Driehaus/Hinsen/von Mutius, Grundprobleme des kommunalen Beitragsrechts, S. 37).

    Für die Einbeziehung sonstiger, beispielsweise ästhetischer oder anderer am Gemeinwohl orientierter Gesichtspunkte ist in dem auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ausgerichteten Straßenbaubeitragsrecht kein Raum (vgl. ebenso OVG Koblenz, Beschl. v. 04.07.1978 - GS 1/78 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - 10 C 1/78
    Wegen des Sach- und Streitstandes im einzelnen wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den auf Anrufung durch den Senat ergangenen Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1978 GS 1/78 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen verwiesen.

    Es genügt in dieser Hinsicht auf den den Beteiligten bekannten Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1978 GS 1/78 hinzuweisen, in dem im einzelnen dargelegt ist, daß die Gemeinden in der Regel nicht verpflichtet sind, bei der Erhebung von Beiträgen für die Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen eine Eigenbeteiligung am Herstellungsaufwand zu übernehmen.

  • VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 245/85

    Wasserbeitragsrecht und Abwasserbeitragsrecht: Kalkulation der Beitragssätze,

    Berücksichtigungsfähig sind daher nur wirtschaftliche Vorteile der Allgemeinheit, die sich - wie die oben beispielhaft genannten Vorteile - von ihrer Qualität her mit den Anliegervorteilen vergleichen lassen und wie diese quantifizierbar sind (so zu Recht der Große Senat des OVG Koblenz in seinem Beschl. v. 04. Juli 1978 - GS 1/78 -, KStZ 1978 S. 214 ff, ferner OVG Lüneburg, a.a.O.).
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